
- Mindestalter 21 Jahre - Fahrerlaubnis der Klasse B (ehemals 3) - Nachweis einer zweijährigen Fahrpraxis - polizeiliches Führungszeugnis - Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (z.B. durch einen Amtsarzt) - Zu guter Letzt: der Nachweis der erforderlichen Ortskenntnis, die "P-Schein Prüfung"
Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, so erteilt das Landeseinwohneramt (LEA) den Führerschein zu Fahrgastbeförderung
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